Reinigungsvertrag kündigen: Fristen und Fallstricke
Reinigungsverträge haben in der Regel eine Grundlaufzeit und eine Kündigungsfrist, die genau geprüft werden sollten, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Übliche Fristen liegen zwischen vier Wochen und drei Monaten zum Ende der Laufzeit oder eines Quartals.
Ein häufiger Fallstrick sind automatische Verlängerungsklauseln. Wird die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich der Vertrag oft automatisch um weitere sechs oder zwölf Monate. Wer einen Wechsel plant, sollte sich die Frist deshalb frühzeitig im Kalender notieren, nicht erst wenn die Unzufriedenheit schon groß ist.
Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung, damit der Zugang im Streitfall nachweisbar ist. Eine mündliche Ankündigung reicht rechtlich nicht aus.
Bei außerordentlicher Kündigung wegen grober Vertragsverletzung, etwa wiederholt mangelhafter Leistung trotz Abmahnung, gelten andere Regeln als bei der ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende. Hier lohnt sich im Zweifel eine kurze rechtliche Prüfung, bevor voreilig gekündigt wird.