Schnee und Glätte sind planbar. Wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht für Ihr Gewerbeobjekt, mit vertraglich gesicherten Reaktionszeiten und dokumentierten Einsätzen.
Als Eigentümer oder Betreiber eines Gewerbeobjekts tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Ihr Grundstück. Das bedeutet: Wenn bei Schnee oder Glätte jemand auf Ihrem Gehweg, in Ihrer Einfahrt oder auf Ihrem Parkplatz stürzt und verletzt wird, haften Sie für den Schaden. Diese Pflicht ist gesetzlich verankert und wird von Gerichten ernst genommen.
Viele Unternehmen unterschätzen dieses Risiko oder verlassen sich darauf, dass es schon gutgehen wird. Bis es nicht mehr gut geht. Eine einzige ungeklärte Haftungssituation kann teurer werden als jahrelange Winterdienstkosten. Der Nachweis, dass der Räum- und Streupflicht nachgekommen wurde, muss im Zweifel dokumentiert vorgelegt werden.
BRP Gebäudedienste übernimmt Ihren Winterdienst rechtssicher: mit vertraglich festgelegten Reaktionszeiten, systematischer Ausführung und lückenloser Dokumentation aller Einsätze. Sie können nachweisen, dass Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wurde. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer informellen Vereinbarung mit einem Mitarbeiter oder Nachbarn.
Unser Einzugsgebiet umfasst Euskirchen, Bonn und die gesamte umliegende Region. Die Eifel bringt dabei besondere Anforderungen mit sich: Höhenunterschiede und Klimabedingungen, die sich von der Rheinebene deutlich unterscheiden. Wir kennen die lokalen Verhältnisse und planen unsere Einsätze entsprechend.
Winterdienst ist eine saisonale Leistung, aber keine, die man im laufenden Winter hastig organisiert. Schließen Sie jetzt einen Saisonvertrag ab, damit Sie zu Beginn der Wintersaison abgesichert sind.
description Jetzt Saisonvertrag anfragenProfessioneller Winterdienst ist mehr als Schnee schieben. Wir planen, reagieren und dokumentieren systematisch.
Systematisches Räumen aller vereinbarten Flächen bei Schneefall. Wir starten früh genug, damit Ihre Zugangswege zum Betriebsbeginn frei sind. Bei anhaltendem Schneefall wiederholen wir die Einsätze im Laufe des Tages.
Bei Glätte streuen wir mit geeignetem Streumittel, abgestimmt auf die Untergrundart. Wir setzen umweltverträgliche Abstumpfungsmittel und Salz im vertretbaren Maß ein, mit Blick auf angrenzende Grünanlagen und Böden.
Bei angekündigtem Frost oder Schwarzeis streuen wir vorbeugend, bevor Glätte entsteht. Das ist effektiver als nachträgliches Räumen und reduziert den Streumitteleinsatz insgesamt erheblich.
Jeder Winterdiensteinsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Witterungsbedingungen und durchgeführten Maßnahmen protokolliert. Diese Dokumentation schützt Sie im Haftungsfall und belegt, dass Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wurde.
Wir beobachten Wetterprognosen kontinuierlich und reagieren vorausschauend. Angekündigte Wintereinbrüche organisieren wir in der Disposition im Voraus, damit keine Lücken entstehen.
Winterdienst funktioniert am besten mit einem Saisonvertrag. Feste Konditionen, feste Reaktionszeiten, feste Ansprechpartner. Kein improvisiertes Organisieren im nächsten Wintereinbruch.
Was Kunden uns zum gewerblichen Winterdienst am häufigsten fragen.
Als Grundstückseigentümer oder Betreiber eines gewerblichen Objekts sind Sie zur Verkehrssicherung verpflichtet. Das bedeutet: Gehwege, Eingänge, Parkplätze und Zufahrten müssen bei Schnee und Glätte in einem sicheren Zustand gehalten werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet bei Unfällen. Die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes überträgt diese Pflicht rechtssicher auf uns, inklusive Dokumentation.
Im aktiven Winterdienst starten wir die Einsätze so früh, dass Ihre Zugangswege und Parkplätze zum Beginn der Betriebszeit geräumt und gestreut sind. Die genauen Bereitschaftszeiten legen wir vertraglich fest, abgestimmt auf Ihre Öffnungszeiten und betrieblichen Anforderungen. Bei anhaltenden Schneefällen wiederholen wir die Einsätze wenn nötig auch tagsüber.
Wir räumen und streuen alle Flächen, die in Ihrem Auftrag festgelegt sind: Gehwege und Bürgersteige an Ihrem Grundstück, Zufahrten und Einfahrten, Parkplätze und Betriebswege, Zugangstreppen und Rampen sowie Eingangsbereiche. Was genau in Ihrem Objekt dazugehört, legen wir in einem Pflegeplan fest.
Ja. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und durchgeführten Maßnahmen protokolliert. Diese Dokumentation ist im Haftungsfall entscheidend und kann bei Bedarf vorgelegt werden. Sie erhalten auf Wunsch regelmäßige Berichte über alle durchgeführten Winterdiensteinsätze.
Wir empfehlen einen Saisonvertrag, weil Verlässlichkeit im Winterdienst von einem festen Dienstleister abhängt, der Ihr Objekt kennt. Einzel- oder Abrufleistungen ohne feste Vertragsbindung können wir nach Kapazität anbieten, sind aber nicht garantiert. Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung für Ihre Situation.
Sichern Sie sich jetzt. Wer den Winterdienst im letzten Moment organisiert, hat schlechte Karten. Wir besichtigen Ihr Objekt kostenlos und machen Ihnen ein konkretes Angebot.