Betriebshaftpflicht in der Gebäudereinigung: Warum das für Auftraggeber relevant ist
Bei Reinigungsarbeiten kann trotz aller Sorgfalt etwas schiefgehen: Eine Vase fällt um, ein empfindlicher Boden wird durch ein falsches Reinigungsmittel beschädigt, oder ein Wasserschaden entsteht durch ein vergessenes Ventil. Eine Betriebshaftpflichtversicherung des Reinigungsunternehmens deckt solche Schäden ab, sodass der Auftraggeber nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Ohne eine solche Versicherung müsste im Schadensfall der Reinigungsbetrieb selbst zahlen, was bei größeren Schäden schnell die finanzielle Substanz eines kleinen Betriebs übersteigen kann. Im schlimmsten Fall bleibt der Auftraggeber dann trotzdem auf einem Teil des Schadens sitzen, wenn der Betrieb zahlungsunfähig wird.
Auftraggeber sollten sich deshalb vor Vertragsbeginn den Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung zeigen lassen, inklusive der Deckungssumme. Bei größeren Objekten oder besonders wertvoller Ausstattung lohnt sich die Nachfrage, ob die Deckungssumme im Schadensfall tatsächlich ausreichend wäre.
Eine bestehende Betriebshaftpflicht ist außerdem ein Indiz für einen seriös aufgestellten Betrieb, der sich seiner Verantwortung bewusst ist und entsprechend vorsorgt, statt im Schadensfall auf Kulanz zu hoffen.