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Lohngruppe 1 vs. Lohngruppe 6: was Auftraggeber wissen sollten

calendar_today 12. Juni 2026 schedule ca. 4 Minuten

Dieser Artikel richtet sich an alle, die Reinigungsangebote vergleichen und sich fragen, warum die Preise so weit auseinanderliegen. Die Antwort hat oft direkt mit dem Tarifrecht im Gebäudereiniger-Handwerk zu tun.

Was der Rahmentarifvertrag vorgibt

Im Gebäudereiniger-Handwerk gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag. Das bedeutet: Er gilt für alle Unternehmen in der Branche, unabhängig davon, ob sie Mitglied in einem Verband sind oder nicht. Allgemeinverbindlich heißt, dass kein Arbeitgeber in der Gebäudereinigung darunter bleiben darf, egal wie das Unternehmen organisiert ist.

Darin sind zwei zentrale Lohngruppen definiert:

Lohngruppe 1 gilt für Innen- und Unterhaltsreinigung, einschließlich einfacher Innenglasreinigung wie dem Beseitigen von Griffspuren an Glastüren. Lohngruppe 6 gilt für Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, also die Reinigung von Außenglasflächen und Außenbauteilen an Gebäuden.

Der entscheidende Unterschied ist nicht die Arbeitshöhe, sondern ob es sich um Innen- oder Außenreinigung handelt. Wer draußen an der Fassade arbeitet, Schaufensterscheiben von außen reinigt oder Glasdächer behandelt, arbeitet in Lohngruppe 6. Wer innen Büros und Treppenhäuser reinigt, arbeitet in Lohngruppe 1.

Was das mit Angebotspreisen zu tun hat

Wenn ein Anbieter ein ungewöhnlich günstiges Angebot macht, gibt es oft eine von zwei Erklärungen. Entweder kalkuliert er sehr knapp und hofft auf Volumen. Oder er vergütet Außenglasreinigung mit Lohngruppe 1, obwohl tariflich Lohngruppe 6 vorgeschrieben wäre.

Das zweite ist ein reales Problem in der Branche. Die Eingruppierung richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach der Stellenbezeichnung im Arbeitsvertrag. Wer das umgeht, spart auf dem Rücken seiner Mitarbeiter und kalkuliert einen Preis, den ein korrekt arbeitendes Unternehmen nicht unterbieten kann, ohne selbst in die Verlustzone zu geraten.

Als Auftraggeber beauftragt man in diesem Fall unbewusst ein Unternehmen, das gegen Tarifrecht verstößt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft die Einhaltung der Branchenmindestlöhne regelmäßig, weil die Gebäudereinigung als Hochrisikobranche eingestuft ist. Das ist kein theoretisches Risiko.

Wie wir damit umgehen

Wir halten uns an den Tarifvertrag. Außenglasreinigung wird bei uns nach Lohngruppe 6 vergütet, weil das tariflich so vorgesehen ist und weil unsere Mitarbeiter die entsprechende Qualifikation mitbringen.

Das macht unsere Preise manchmal höher als die von Mitbewerbern. Aber es bedeutet auch, dass unser Angebot auf einer soliden und rechtlich sauberen Kalkulation basiert. Und dass die Menschen, die in Ihren Gebäuden arbeiten, fair bezahlt werden.

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