Fensterreinigung im Hochhaus: Was ist rechtlich und technisch zu beachten?
Fensterreinigung ab einer bestimmten Höhe ist keine Frage der Ausrüstung allein, sondern auch der Arbeitssicherheit. Ab etwa drei Metern Absturzhöhe greifen die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu Absturzsicherung, die je nach Gebäude unterschiedliche Lösungen verlangen.
Bei niedrigeren Gebäuden kommen häufig Teleskopstangen mit reinem Wassersystem zum Einsatz, bei dem entmineralisiertes Wasser ohne Reinigungsmittel genutzt wird und Fenster streifenfrei trocknen. Bei höheren Gebäuden werden Hebebühnen, Gerüste oder in seltenen Fällen Seilzugtechnik eingesetzt, was speziell ausgebildetes Personal erfordert.
Gebäude mit fest installierten Fassadenbefahranlagen, wie sie bei manchen Bürotürmen vorhanden sind, brauchen eine andere Herangehensweise als Altbauten ohne solche Vorrichtungen. Hier lohnt sich eine Vorabklärung, welche technischen Möglichkeiten am Objekt überhaupt bestehen.
Wichtig für Auftraggeber: Nicht jede Reinigungsfirma ist für Arbeiten in der Höhe zertifiziert und ausgerüstet. Wer ein Hochhaus reinigen lässt, sollte nachfragen, welche Qualifikationen das eingesetzte Personal für Höhenarbeiten mitbringt und wie die Absturzsicherung konkret gelöst wird.