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Wann braucht mein Betrieb eine professionelle Desinfektion?

calendar_today 12. Juni 2026 schedule ca. 4 Minuten

Nicht jeder Betrieb braucht täglich eine Desinfektion. Aber manche brauchen sie, und wissen es nicht. Oder sie lassen sie durchführen, ohne zu wissen warum, was genau gemacht wird und ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wenn der Betrieb es vorschreibt

Für bestimmte Betriebe ist Desinfektion keine Frage des Ermessens. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Lebensmittelbetriebe unterliegen gesetzlichen Hygienepflichten, die über normale Reinigung weit hinausgehen.

Die Empfehlungen der KRINKO, der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut, wurden zuletzt 2022 aktualisiert. Sie definieren konkrete Anforderungen an Desinfektionsmaßnahmen, an die dabei eingesetzten Mittel und an die Dokumentation. Wer in diesen Bereichen tätig ist und keine dokumentierten Protokolle vorweisen kann, handelt nicht normgerecht.

Wir arbeiten in solchen Einrichtungen mit staatlich anerkannten Desinfektoren und dokumentieren jeden Einsatz nachvollziehbar.

Nach einem Krankheitsfall

Wenn in einem Betrieb ein bestätigter Infektionsfall aufgetreten ist (Norovirus, Influenza, MRSA oder ein anderer relevanter Erreger), reicht normale Reinigung nicht aus. Kontaktflächen in betroffenen Bereichen müssen mit gelisteten Desinfektionsmitteln behandelt werden. Unter Umständen ist der gesamte betroffene Bereich vorübergehend zu sperren.

In solchen Situationen kommen wir kurzfristig und führen die Maßnahmen mit den richtigen Mitteln und dem richtigen Vorgehen durch. Das ist kein Routineeinsatz, sondern eine gezielte Reaktion.

Bei besonders sensiblen Kundengruppen

Kitas, Schulen, Altenheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen haben keine gesetzliche Pflicht zur täglichen Desinfektion aller Flächen. Aber die Menschen, die diese Einrichtungen nutzen, sind oft immungeschwächt, sehr jung oder alt. Das erhöht das Risiko, das von übertragbaren Krankheiten ausgeht.

In solchen Einrichtungen empfehlen wir eine differenzierte Herangehensweise: regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen mit hoher Berührungsfrequenz, ein dokumentiertes Hygieneprotokoll und klare Eskalationswege für den Fall eines Krankheitsfalls.

Nach Umbau oder Leerstand

Gebäude oder Gebäudeteile, die längere Zeit leer gestanden haben oder gerade saniert wurden, können Schimmel, Bakterien oder andere Verunreinigungen aufweisen, die nicht mit bloßem Auge erkennbar sind. Vor der Wiederinbetriebnahme ist eine professionelle Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion sinnvoll, besonders dann, wenn dort Menschen arbeiten oder behandelt werden.

Das gilt auch nach Wasserschäden. Feuchte Bereiche, die nicht vollständig getrocknet und desinfiziert werden, sind ein verlässlicher Ausgangspunkt für Schimmelbefall.

Was wir anbieten

Irnes Mujic, einer unserer drei Geschäftsführer, ist staatlich anerkannter Desinfektor. Das ist keine interne Bezeichnung oder eine Fortbildung, sondern eine staatlich geprüfte Qualifikation. In Verbindung mit unseren hygienezertifizierten Mitarbeitern können wir Desinfektionsleistungen erbringen, die gesetzliche Anforderungen erfüllen und dokumentiert nachweisbar sind.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Betrieb Desinfektion benötigt und in welchem Umfang, sprechen Sie uns an. Wir schauen uns das Objekt an und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung.

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Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung und erstellen Ihnen ein konkretes Angebot. Persönlich, direkt, ohne Callcenter.